Barrierefreiheitserklärung
Die Hochschule Darmstadt, stellvertretend für die anderen Veranstalter, ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, Websites und mobile Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://hobit.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 und dem HessBGG und HVBIT vereinbar.
Nicht-barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Teilweise in den Webauftritt eingebundene Bilder
- In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
- In den Webauftritt eingebundene Videos
Begründung Bilder
Vor allem auf Grund der großen Anzahl der bereitgestellten Ausbildungswegs-Seiten (Studien- und Berufsfinder), die vor dem 18.11.2025 erstellt wurden, konnten bislang nicht alle Bilder mit ALT-Texten (d.h. sprachlichen Bildbeschreibungen für Screenreader) versehen werden. Die fehlenden Bildbeschreibungen werden sukzessive ergänzt.
Begründung PDF-Dokumente
Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 18.11.2025 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden.
Für eine barrierefreie Gestaltung sind
- Vorlagen in Planung zur Erstellung barrierefreier Dokumente (Modulhandbücher, BBPO).
Der Alt-Bestand wird sukzessive angepasst.
Ausgenommen davon sind
- Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, wenn diese nicht barrierefrei vorliegen.
Eine Ersetzung erfolgt in der redaktionellen Pflege, wenn Aktualisierungen vorliegen. Eine Bewertung der Barrierefreiheit externer Dokument kann nicht erfolgen.
Begründung Videos
- Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
Barrierefreie Alternativen
Um eventuelle Alternativen für nicht-barrierefreie Inhalte anzufragen, wenden Sie sich bitte an die im Footer angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.11.2025 erstellt.
Methodik der Bewertung: Selbstbewertung
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Hessen einschalten.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen